LRS-therapeutischen Behandlungssystem Reuter-Liehr
Ich arbeite nach dem LRS-therapeutischen Behandlungssystem Reuter-Liehr. Warum?
- Die Wirksamkeit des Konzeptes ist wissenschaftlich gesichert.
- Es entspricht allen Forderungen der evidenzbasierten S3-Leitlinie LRS (AWMF, 2015) für eine effektive Behandlung der Lese- und/oder Rechtschreibstörung.
- Das Konzept Reuter-Liehr ist sprachsystematisch aufgebaut und folgt konsequent den
kindlichen Entwicklungsstufen im Erwerb der Schriftsprache. - Hilfreiche Strategien, die viele Gehirnfunktionen miteinbeziehen, befähigen Ihr Kind, seine Lese-Rechtschreibfähigkeit auf jeder Entwicklungsstufe dauerhaft zu sichern.
- Die therapeutischen Methoden führen in der Regel schnell zu einer psychischen
Stabilisierung Ihres Kindes und langfristig zu Akzeptanz und selbstbewusstem Umgang mit seiner LRS.
Inhalte der Therapieabschnitte:
- Lautgetreue Lese-Rechtschreibförderung: Ihr Kind lernt Strategien zur Sicherung der Laut-Buchstabenzuordnung und des lautgetreuen silbengliedernden Lesens und Schreibens.
- Training des regelrechten Schreibens mit Hilfe der Wortbausteingliederung: Ihr Kind lernt Strategien zum Erkennen der Wortbausteine und diese Kenntnisse für seine Rechtschreibung´zu nutzen.
- Training der Ableitungsstrategien: Auf der sicheren Basis von Lauttreue und Wortbausteinen lernt Ihr Kind nun Strategien zur Ableitung von Regelstellen.
Therapeutische Methoden:
Jede Therapie ist eine Einzeltherapie, abgestimmt auf die individuelle Diagnose und die
Fähigkeiten Ihres Kindes.
Im Zentrum der Lautgetreuen Lese-Rechtschreibförderung steht das Rhythmische Syllabieren: Beim Schwingen und Schreiten, Sprechen und Hören im Silbenrhythmus erfährt Ihr Kind den natürlichen Sprachrhythmus und den genauen Klang des zu schreibenden Wortes. Genaues Mitsprechen und Silbenbögenmalen steuern das Schreiben und Lesen.
In diesen Therapieabschnitt fällt auch, sofern Ihr Kind darüber noch nicht verfügt, der Aufbau einer lesbaren und flüssigen Schreibschrift, denn nur die verbundene Schreibschrift unterstützt und spiegelt den natürlichen Sprech- und Schreibvorgang.
Im Regeltraining nutzt Ihr Kind im eigenen Handeln optische Marker zur Strukturierung der Wörter in Wortbausteine. Mehr und mehr lernt Ihr Kind nun auch, seinen Wortschatz und sein Wissen über die Bedeutung von Wörtern zu nutzen, um komplexe Wörter richtig schreiben zu können.
Auf jeder Stufe des Behandlungskonzeptes vertiefen Lernspiele die gelernten Strategien,
verdeutlichen ihre breite Anwendbarkeit und bringen nicht zuletzt Entspannung und Spaß in dieTherapiestunde.
Regelmäßige Elterngespräche binden Sie in das Konzept mit ein und informieren Sie über den Stand und das weitere Vorgehen in der Therapie. Als Co-Therapeuten helfen Sie, dass Ihr Kind Eigenverantwortung und Selbstständigkeit für seine Aufgaben entwickelt.
Die Zusammenarbeit mit der Schule ist im hohen Interesse aller Beteiligten und wird von mir mit Ihrer Unterstützung aktiv betrieben.
Anmerkung zur Therapie von Lesestörungen:
Die Lesefähigkeit Ihres Kindes wird stets parallel zur Rechtschreibentwicklung aufgebaut. Die Methoden sind für den Leselernprozess in gleicher Weise effektiv. Basierend auf
silbengliederndem Lesen lautgetreuer Texte und erweitert um ein regelmäßiges Training im lautem Vorlesen kann Ihr Kind nach und nach seine Fähigkeit aufbauen, ganzheitlich automatisiert und mit Verständnis zu lesen.
Ziele:
Das grundsätzliche Ziel ist die erfolgreiche und nachhaltige Kompensation der LRS Ihres Kindes. Wann dieses Ziel erreicht ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab.
Ein lohnendes Ziel für die Lese-Rechtschreibfähigkeit Ihres Kindes ist der erfolgreiche Abschluss eines jeden Therapieabschnitts.
Ein notwendiges Ziel ist die Übertragung der gelernten Strategien in den schulischen und häuslichen Alltag.
Mein Ziel ist darüberhinaus, dass Ihr Kind am Ende seiner Therapie die deutsche Sprache in ihrer Klarheit und Vielfalt durchdringt und mit freudiger Gelassenheit schreibt und liest.
Kosten:
Legasthenie ist als Diagnose von den Krankenkassen nicht anerkannt. Die Therapiekosten werden von den Kassen nicht übernommen.
Die Kosten für eine Therapie müssen daher in der Regel privat aufgebracht werden.
In Ausnahmefällen ist eine Kostenübernahme nach § 35a Sozialgesetzbuch VIII –
Eingliederungshilfe – möglich, die Ihnen gewährt werden muss, wenn die seelische Gesundheit Ihres Kindes bedroht ist. Zuständig hierfür ist das Jugendamt Ihres Wohnortes.
Ich berechne gegebene Therapiestunden nach dem vereinbarten Stundensatz.